Benutzungstarif für die Kongresshalle Gießen
Durch eine verbindliche Terminreservierung wird ein Mietvertrag gem. §§ 535 ff. BGB geschlossen. Mehrere Veranstaltungen desselben Mieters, die an einem Tage stattfinden, werden - unabhängig von ihrer Dauer - getrennt berechnet.
Auf sämtliche Entgelte wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer erhoben (mit Ausnahme der Garderobengebühren).
Zusätzliche Leistungen werden nach Arbeits- und Materialaufwand berechnet.