Benutzungstarif für die Bürgerhäuser
Durch eine verbindliche Terminreservierung wird ein Mietvertrag gem. §§ 535 ff. BGB geschlossen. Mehrere Veranstaltungen desselben Mieters, die an einem Tage stattfinden, werden – unabhängig von ihrer Dauer – getrennt berechnet.
Auf sämtliche Entgelte wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer erhoben (mit Ausnahme der Kegelbahngebühren).
Zusätzliche Leistungen werden nach Arbeits- und Materialaufwand berechnet.
